Rechtssicher zum PV-Beschluss
Welche Mehrheit brauchen Sie? Was muss auf die Tagesordnung? Wir erklären die rechtlichen Grundlagen und liefern die fertige Beschlussvorlage.
Die gute Nachricht vorweg
Seit der WEG-Reform 2020 sind PV-Anlagen als privilegierte Massnahme eingestuft. Das bedeutet: Einfache Mehrheit reicht aus - also mehr als 50% der anwesenden Stimmen.
Welche Mehrheit brauchen Sie?
Das WEG-Recht unterscheidet verschiedene Mehrheitstypen. Fuer die meisten PV-Projekte gilt die einfache Mehrheit - aber es gibt Ausnahmen.
Einfache Mehrheit
- PV-Anlagen mit GGV-Modell
- Energetische Modernisierungen
- Privilegierte bauliche Veraenderungen
Beispiel: Bei 20 Einheiten und 15 anwesenden Eigentümern reichen 8 Ja-Stimmen.
Qualifizierte Mehrheit
- -Umfangreiche bauliche Veraenderungen
- -Aenderung der Teilungserklaerung
- -Aenderung der Gemeinschaftsordnung
Hinweis: Bei GGV ohne größere bauliche Aenderungen meist nicht erforderlich.
WEMoG 2020: Ihr Vorteil
Das WEG-Modernisierungsgesetz von 2020 hat PV-Anlagen als privilegierte Massnahme eingestuft (Paragraph 20 WEG). Das bedeutet:
Beschlussfaehigkeit sicherstellen
Damit überhaupt abgestimmt werden kann, muss die Versammlung beschlussfähig sein.
Beschlussfaehigkeit
Die Versammlung ist beschlussfaehig, wenn mindestens 50% der Miteigentumsanteile vertreten sind.
Falls nicht erreicht: Zweite Versammlung ist ohne Quorum beschlussfaehig
Geister-Eigentümer
Eigentümer, die nicht erscheinen und keine Vollmacht geben, zählen nicht mit.
Tipp: Fruehzeitig aktivieren oder Vollmachten einholen
Vollmachten
Eigentümer können schriftliche Vollmachten ausstellen. Das erhoeht die Anwesenheit.
Tipp: Vollmachts-Vorlage mit Einladung verschicken
So kommt PV auf die Tagesordnung
Damit über ein Solarprojekt abgestimmt werden kann, muss es auf der Tagesordnung stehen. So gehen Sie vor:
Antrag an die Hausverwaltung
Schreiben Sie der HV, dass Sie die Installation einer PV-Anlage mit GGV-Modell auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung setzen möchten. Am besten mit konkreter Beschlussvorlage.
Frist beachten
Der Antrag muss rechtzeitig vor der Versammlung eingehen - mindestens 2 Wochen, besser 4 Wochen vorher. Die genaue Frist steht meist in der Gemeinschaftsordnung.
Unterlagen beifuegen
Je besser informiert die Eigentümer sind, desto einfacher die Abstimmung. Wir empfehlen: Wirtschaftlichkeitsberechnung, Beschlussvorlage, Erklaerung zum GGV-Modell.
Vor der Versammlung informieren
Sprechen Sie mit anderen Eigentümern. Wer vorab informiert ist, stimmt eher zu. Klaeren Sie Fragen, bevor es zur Abstimmung kommt.
Die Beschlussvorlage
Eine gute Beschlussvorlage ist klar formuliert, rechtlich korrekt und enthaelt alle wichtigen Informationen. Wir generieren sie für Sie.
Muster: So sieht ein Beschluss aus
TOP [X]: Installation einer PV-Anlage
Die Eigentümerversammlung beschliesst:
- Die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Gebäudes [Adresse].
- Die Nutzung erfolgt im Rahmen der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) gemaess EEG.
- Die Firma [Solar Scout] wird mit der Umsetzung beauftragt.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, die notwendigen Vertraege zu unterzeichnen.
- Die Finanzierung erfolgt [aus der Ruecklage / durch Sonderumlage / durch den Betreiber].
Rechtsgrundlage: § 20 Abs. 1 WEG (privilegierte bauliche Veraenderung)
Im Portal: Wir generieren Ihre individuelle Beschlussvorlage mit allen spezifischen Daten Ihrer WEG - Adresse, Anlagengröße, Wirtschaftlichkeit und mehr.
Was reingehoert
- Konkrete Beschreibung der Massnahme
- Rechtsgrundlage (§ 20 WEG)
- Finanzierungsmodell
- Beauftragung des Anbieters
- Ermächtigung der Verwaltung
Häufige Fehler
- Zu vage Formulierung
- Fehlende Rechtsgrundlage
- Keine Kostenangabe
- Unklare Zuständigkeiten
- Nicht rechtzeitig eingereicht